In einem Land, das regelmäßig weltweit unter den Top 3 in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Pro-Kopf-Wohlstand rangiert und zu den digital fortschrittlichsten Gesellschaften Asiens zählt, ist Online-Shopping aufgrund seiner Bequemlichkeit und der Entstehung neuer digitaler Handelsmodelle zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden. Obwohl Singapur der kleinste E-Commerce-Markt in Südostasien ist, ist er mit einem durchschnittlichen Online-Bestellwert von 137,40 US-Dollar auch der wohlhabendste.

Die Kaufgewohnheiten der Singapurer gehen zunehmend über inländische Plattformen hinaus, wodurch sich das Land als grenzüberschreitender E-Commerce-Hub positioniert und zwei der größten E-Commerce-Marktplätze Südostasiens beherbergt, Shopee und Lazada, die den regionalen Traffic und Umsatz dominieren. Dennoch wächst der Wettbewerb durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer, wie z. B. Social-Commerce-Plattformen wie TikTok Shop. All dies stellt zwar eine große Chance für Unternehmen dar, hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Einhaltung der GST-Vorschriften.

Anforderungen für die GST-Registrierung in Singapur

Nach dem Overseas Vendor Registration (OVR)-System Singapurs müssen sich ausländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million SGD (ca. 790.000 USD), die B2C-Fernleistungen oder geringwertige Waren im Wert von mehr als 100.000 SGD (ca. 79.000 USD) pro Jahr an singapurische Kunden liefern, für die GST registrieren lassen.

In diesem Zusammenhang sind Fernleistungen solche Leistungen, die der Kunde in Anspruch nehmen kann, ohne physisch an dem Ort anwesend zu sein, an dem die Leistung erbracht wird. Geringwertige Waren sind hingegen Artikel, die von außerhalb Singapurs per Luftfracht oder Post versandt werden und einen Wert von 400 SGD (ca. 320 USD) oder weniger haben.

Singapur hat die Compliance-Anforderungen für diese Unternehmen gelockert und ihnen erlaubt, unter einem vereinfachten Pay-Only-System zu operieren. Die Registrierung unter diesem Regime ist zwar vereinfacht, aber es erlaubt Unternehmen nicht, Vorsteuer auf Einkäufe in Singapur geltend zu machen.

Angesichts des Anstiegs der grenzüberschreitenden Verkäufe hat die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) die „Deemed Supplier Rule” eingeführt, wonach Betreiber elektronischer Marktplätze als Lieferanten von geringwertigen Waren und Fernleistungen behandelt werden, die über ihre Plattformen verkauft werden. Infolgedessen müssen Marktplatzbetreiber diese Verkäufe bei der Festlegung ihrer GST-Registrierungspflichten berücksichtigen und entsprechend GST berechnen.

Ebenso gelten ausländische Weiterlieferer, die beim Kauf oder der Lieferung von Waren von geringem Wert an singapurische Kunden behilflich sind, für GST-Zwecke als Lieferanten und müssen nach ihrer Registrierung die GST auf diese Transaktionen abrechnen.

Die Schwellenwerte von 1 Million SGD und 100.000 SGD können entweder rückwirkend oder prospektiv berechnet werden. Rückwirkend ist eine Registrierung erforderlich, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr das ausländische Unternehmen die globalen jährlichen und inländischen jährlichen Schwellenwerte überschritten hat. Im Gegensatz dazu müssen sich Unternehmen prospektiv für die GST registrieren, wenn sie vernünftigerweise davon ausgehen, dass ihr globaler Umsatz und ihre B2C-Lieferungen nach Singapur in den nächsten 12 Monaten die gleichen Schwellenwerte überschreiten werden.

Wichtige Verpflichtungen zur Einhaltung der GST

Sobald der Schwellenwert überschritten ist, können ausländische Unternehmen den GST-Registrierungsprozess abschließen, indem sie ein Online-Formular zur GST-Registrierung einreichen. Im Rahmen des Verfahrens müssen Unternehmen ein von einem Geschäftsführer, Partner oder Einzelunternehmer unterzeichnetes Erklärungsformular sowie eine offiziell ins Englische übersetzte und beglaubigte Gründungsurkunde vorlegen, aus der der Name des Unternehmens, das Gründungsdatum und das Land der Gründung hervorgehen.

Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, einen lokalen Vertreter zu benennen oder eine Garantie während der Registrierung zu leisten, außer bei der Beantragung einer freiwilligen GST-Registrierung. Nach der Registrierung müssen ausländische Unternehmen auf alle steuerpflichtigen Lieferungen nach Singapur einen GST-Satz von 9 % erheben und abführen.

Eine der wichtigsten Verpflichtungen für ausländische Unternehmen ist die vierteljährliche Einreichung einer GST-Erklärung über das e-Filing-System. Unternehmen, die unter dem vereinfachten Pay-Only-System registriert sind, reichen vereinfachte GST-Erklärungen ein, die nur die erforderlichen Felder enthalten. Alle Erklärungen und Zahlungen müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Abrechnungszeitraums eingereicht und geleistet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle Preise auf Websites, in Online-Shops oder auf Marktplätzen die GST enthalten müssen, wenn es sich um Verbraucher in Singapur handelt. Was die Rechnungsstellungsanforderungen betrifft, so müssen ausländische Unternehmen, wie auch lokale GST-registrierte Unternehmen, ordnungsgemäße Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren.

Risiken der Nichteinhaltung für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die ihre GST-Compliance-Verpflichtungen und -Anforderungen nicht erfüllen, riskieren schwere Strafen:

Verstoß gegen die GST-Vorschriften

Strafe/Konsequenz

Verspätete Meldung der GST-Registrierung

Rückdatierung der Registrierung auf das Datum, an dem das Unternehmen erstmals zur GST-Registrierung verpflichtet war, eine Geldstrafe von bis zu 10.000 SGD (ca. 7.900 USD) und eine Strafe in Höhe von 10 % der fälligen GST, mit der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung.

Verspätete Einreichung oder Nicht-Einreichung von GST-Erklärungen

Die IRAS kann auf der Grundlage ihrer eigenen Schätzung der zu zahlenden Steuer einen vorläufigen Steuerbescheid ausstellen und zusätzlich zu einer Strafe für verspätete Einreichung in Höhe von bis zu 5.000 SGD (ca. 3.950 USD) eine Strafe für verspätete Zahlung in Höhe von 5 % des geschätzten Betrags verhängen.

Einreichung falscher GST-Erklärungen

Strafen von bis zu 200 % der zu wenig erhobenen Steuer, zusätzlich zu möglichen Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Fälle von Betrug werden noch strenger geahndet.

Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung

Auf die nicht gezahlte Steuer wird eine Strafe in Höhe von 5 % erhoben. Bleibt die Steuer 60 Tage nach Fälligkeit unbezahlt, kann eine zusätzliche Strafe in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben werden. Diese zusätzliche Strafe ist auf 50 % der nicht gezahlten Steuer begrenzt.

Nichteinhaltung der Preisauszeichnungspflichten

Es kann eine Strafe von bis zu 5.000 SGD verhängt werden.

Empfehlungen und Überlegungen zur Einhaltung der Vorschriften

Einer der ersten Schritte für ausländische Unternehmen, die in Singapur tätig sind, ist die genaue Überwachung der steuerpflichtigen Lieferungen. Dazu gehört die Führung genauer Verkaufsaufzeichnungen und die regelmäßige Bewertung des Umsatzes im Hinblick auf globale und lokale Registrierungsschwellenwerte.

Nach der Registrierung müssen Unternehmen beachten, dass für Rechnungsperioden ohne Transaktionen keine GST-Erklärungen erforderlich sind. Darüber hinaus müssen GST-registrierte Steuerpflichtige eine Steuerrechnung oder, falls zutreffend, eine Kundenabrechnungssteuerrechnung gemäß den Anforderungen der IRAS ausstellen. Wenn jedoch der Gesamtbetrag für eine Lieferung einschließlich GST 1.000 SGD (ca. 790 USD) nicht übersteigt, kann anstelle einer vollständigen Steuerrechnung eine vereinfachte Steuerrechnung ausgestellt werden.

Darüber hinaus müssen GST-registrierte Unternehmen den GST-Kontrolleur über alle wesentlichen Änderungen ihrer Geschäftsdaten informieren. Der Kontrolleur muss innerhalb von 30 Tagen über alle relevanten Änderungen informiert werden, wie z. B. eine Änderung der GST-Postanschrift, der Unternehmensstruktur oder der Eigentumsverhältnisse, eine Änderung der Partner oder Änderungen der Daten bestehender Partner.

Quelle: Statista – E-Commerce in Singapur, IRAS – Ausländische Unternehmen, IRAS – Lokale Unternehmen, IRAS – Beantragung einer GST-Registrierung, VATabout