Nachdem die Europäische Kommission im September 2025 eine Strategie zur Umsetzung von ViDA veröffentlicht hatte, in der ein klarer Fahrplan für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen festgelegt wurde, gab das oberste Exekutivorgan der EU das Arbeitsprogramm für 2026 bekannt. Das Programm baut auf der zuvor veröffentlichten Umsetzungsstrategie auf und soll die Einführung des ViDA-Pakets unterstützen.

Geplante ViDA-Umsetzungsmaßnahmen für 2026 und Anfang 2027

Das Arbeitsprogramm 2026 bietet einen Überblick über die wichtigsten Aktivitäten, die derzeit für die Umsetzung des ViDA-Pakets im Jahr 2026 und Anfang 2027 im Rahmen des bestehenden mehrjährigen Finanzrahmens geplant sind. Darüber hinaus enthält das Dokument auch kontextbezogene Anmerkungen zu ausgewählten Punkten.

Die Europäische Kommission hat die Aktivitäten in drei Hauptsäulen gegliedert: digitale Meldepflichten (DRR), einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung (SVR) und Plattformwirtschaft. Was die DRR betrifft, so soll der EU-Standard für die elektronische Rechnungsstellung im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird die Kommission zwei Durchführungsverordnungen zum zentralen VIES veröffentlichen, die erste im dritten Quartal 2026 zur Festlegung des gemeinsamen elektronischen Nachrichtenformats und die zweite im ersten Quartal 2027 zur Festlegung von Zugriffsrechten und Berechtigungen.

Einer der Arbeitsschwerpunkte für die SVR ist die Absicherung des Import One-Stop-Shop (IOSS) gegen Missbrauch, mit Tests im April 2026 und der Inbetriebnahme ab Oktober 2026. Die Änderungen am OSS-System, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten, sollen im vierten Quartal 2026 getestet werden, während die Spezifikationen für die Änderungen zum 1. Juli 2028 im dritten Quartal 2026 fertiggestellt werden sollen.

Erläuterungen zu den Vorschriften für die Plattformwirtschaft werden im März, Juni und Dezember 2026 fertiggestellt. Darüber hinaus wies die Kommission darauf hin, dass regelmäßige Diskussionen zum Stand der Dinge in den Arbeitsgruppen des Rates und auf den TADEUS-Gipfeln stattfinden werden, wobei die Umsetzungsprüfungen für die am 1. Januar 2027 in Kraft tretenden Elemente fortgesetzt werden. Im Arbeitsprogramm 2026 heißt es außerdem, dass 12 EU-Länder bereits technische Unterstützung im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung beantragt haben.

Fazit

Das ViDA-Umsetzungsarbeitsprogramm macht deutlich, dass 2026 ein entscheidendes Jahr für Unternehmen ist, die im Rahmen der EU-Mehrwertsteuer tätig sind. Angesichts des engen Zeitplans sollten Steuerpflichtige frühzeitig aktiv werden, sich proaktiv anpassen und die Leitlinien genau verfolgen, anstatt auf die endgültigen Fristen zu warten.

Quelle: Europäische Kommission, VATabout